Betrifft nur die Anforderung von Schiedsrichter Gespannen für Spiele die regulär nicht mit Gespannen besetzt werden.
Der BSA-Walddörfer nimmt außerordentliche Gespann-Anforderungen nur noch von den SR-Obleuten der Vereine entgegen
Hintergrund ist die übermäßige Anforderung von Gespannen, die nicht in den Vereinen abgestimmt wurden und zu erheblichen und ungewollten Mehrkosten in den Vereinen geführt hat.
Für den RSC prüft der Spartenobmann den sportlichen Sinn eines Gespanns und lässt sich vom Vorstand ggf. die volle Kostenübernahme bestätigen. Werden die Mehrkosten vom Verein nicht übernommen, müssen sie durch die Mannschaft in geeigneter Weise selbst getragen werden
Der SR-Obmann koordiniert die Gespann Ansetzung mit dem BSA und benötigt dafür eine Vorlaufzeit von 14 Tagen